Aufgaben der MAV

 
Interessensvertretung aller Mitarbeitenden
Die Mitarbeitervertretung vertritt die Interessen aller Mitarbeiter*innen der Kirchengemeinde gegenüber dem Dienstgeber.
Dazu gehört das Entgegennehmen von Anregungen und Beschwerden von MitarbeiterInnen und das Hinwirken auf deren Erledigung, das Anregen von Maßnahmen, die der Einrichtung und den Mitarbeitenden dienen, der Einsatz für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung in der Einrichtungen und auch die Mitwirkung bei persönlichen Angelegenheiten (z. B. Einstellung, Höhergruppierung, Kündigung etc.) und bei vielfältigen Angelegenheiten der Dienststelle (z. B. Lage der Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Gesundheitsschutz, Einführung technischer Anlagen etc.)
 
  • Maßnahmen, die der Einrichtung und den MA dienen, anregen
  • Anregungen & Beschwerden von MA entgegennehmen, dem DG vortragen und auf eine Erledigung hinwirken
  • Eingliederung & berufliche Weiterentwicklung der MA fördern, insb. behinderter, schutzbedürftiger & älterer MA
  • Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter MA anregen & fördern
  • Eingliederung ausländischer MA und  das Verständnis zwischen weiteren MA fördern
  • Zusammenarbeit mit Sprecher/innen der Jugendlichen und Auszubildenden in der Organisation
  • Einsetzen für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung
  • Hinwirken auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
  • Auf Wunsch Teilnahme an Gesprächen zwischen MA und DG
  • Durchsetzung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern
  • Wahl der KODA-MAS
Weitere Informationen zur MAV können Sie auch durch Besuch der MAV-Homepage der Erzdiözese Freiburg gewinnen: https://www.ebfr.de/mav