MAV
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist – vergleichbar mit den Personalräten des öffentlichen Dienstes oder den Betriebsräten in den Wirtschaftsbetrieben – die Interessenvertretung der kirchlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Tätigkeit regelt sich nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).
Auftrag der MAV ist es, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber darauf zu achten, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit (entsprechend den Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien, Dienstvereinbarungen etc.) behandelt werden.

